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Eine Enzyklika ist ein vom römischen Papst (meist)
in lateinischer Sprache verfasstes Rundschreiben. Im Falle des Papstes
wendet es sich an die ganze Kirche. Enzykliken können grundsätzlichen
Themen der Glaubensverkündigung gewidmet sein oder auch besondere
pastorale Akzente aufweisen.
Die Enzykliken werden mit den
Anfangsworten des ersten Satzes zitiert: beispielsweise die (im Original
auf Deutsch verfasste) Enzyklika "Mit brennender Sorge", die Papst Pius
XI. angesichts der Situation im deutschen Reich 1937 herausgab und sich
gegen die nationalsozialistische Ideologie richtete.
Die Enzyklika "Mit
brennender Sorge" wurde von Papst Pius XI. am 10. März 1937
unterzeichnet. Das päpstliche Rundschreiben befasst sich mit der Situation
der römisch-katholischen Kirche und ihrer Mitglieder in Deutschland in der
konkreten Situation zur Zeit des Nationalsozialismus. Die Benennung
erfolgt - wie bei Enzykliken üblich - nach ihren Eingangsworten, stellt
aber insoweit eine Besonderheit dar, als die Enzyklika im Original in
deutscher Sprache verfasst ist und deshalb die offizielle Bezeichnung
ausnahmsweise nicht lateinisch ist.
Ausgangspunkt für das Schreiben ist
die Lage der katholischen Kirche im
nationalsozialistisch beherrschten Staat nach dem Abschluss des
Reichskonkordats aus dem Jahre
1933. Es war aufgrund der Politik der Reichsregierung immer wieder zu
Protestnoten des
heiligen Stuhls über die in Art. 31 des Konkordats garantierte
Betätigungsfreiheit der katholischen Organisationen gekommen, die durch
Maßnahmen der
Gleichschaltung bedroht waren. Als auch zahlreiche Beschwerdeschreiben
der deutschen Bischöfe ohne Ergebnis blieben, beriet die Vollversammlung
der Bischofskonferenz im Januar
1937 über das weitere Vorgehen. Dabei konnten die Bischöfe keine
Einigung erzielen, ob die bisherige Politik der Beschwerdeschreiben
fortgesetzt werden sollte oder ob man in die Öffentlichkeit gehen sollte.
Letztere Position vertraten insbesondere der Bischof von Münster
Clemens August Graf von Galen und der Bischof von Berlin
Konrad Graf von Preysing.
Bei einem Besuch im Januar 1937 in
Rom bot der
Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der spätere Papst
Pius XII., gegenüber Kardinal von Faulhaber an, gegen die
Konkordatsverletzungen einen Hirtenbrief des Papstes zu veranlassen.
Wenige Tage später übergab Faulhaber einen - in seinem Anschreiben als
"unvollkommen und wohl auch ganz unbrauchbar" bezeichneten - Entwurf.
Diesen Entwurf hat Pacelli als Grundlage seiner Formulierung der Enzyklika
benutzt.
Die Enzyklika gliedert sich in
Einleitung, zehn Hauptteile, die sich mit einzelnen Fragestellung befassen
oder sich an bestimmte Adressaten wenden, und den Schluss:
In der Einleitung weist der Papst
mit brennender Sorge und steigenden Befremden auf die wachsende Bedrängnis
der Kirche in Deutschland hin. Anknüpfend an das trotz mancher Bedenken
abgeschlossene Reichskonkordat wird das Verhalten der Reichsregierung als
"Machenschaften, die von Anfang kein anderes Ziel kannten, als den
Vernichtungskampf" bezeichnet. Die Reichsregierung habe Vertragsumdeutung,
die Vertragsaushöhlung, schließlich die mehr oder minder öffentliche
Vertragsverletzung zum Gesetz des Handels gemacht.
Der erste Hauptteil wendet sich
gegen die Verwendung des Begriffs "gottgläubig" durch die Machthaber in
Deutschland. Denjenigen, die ihre Christenpflicht gegen ein
angriffslüsternes, von einflussreicher Seite vielfach begünstigtes
Neuheidentum erfüllten, spricht der Papst anerkennende Bewunderung aus.
Im zweiten Hauptteil wird betont,
dass die - von den Nationalsozialisten als jüdisch abgelehnten - Bücher
des
Alten Testaments organischer Teil der Offenbarung Gottes seien. Nur
Blindheit und Hochmut könnten die Augen vor den Schätzen verschließen, die
das Alte Testament berge. Deutlich gegen den Kult um die Person Hitlers
gewandt heißt es, dass derjenige, der in Verkennung des Unterschieds
zwischen Gott und Geschöpf irgendeinen Sterblichen neben Christus zu
stellen wage, oder gar über ihn oder gegen ihn, ein Wahnprophet sei.
Im sechsten Teil wird festgestellt,
dass keine Zwangsgewalt des Staates und keine rein irdischen, wenn auch in
sich genommen hohen und edlen Ideale auf die Dauer im Stande seien, die
aus dem Gottes- und Christusglauben kommenden letzten und entscheidenden
Antriebe zu ersetzen.
Der siebte Teil hat zum Gegenstand,
dass jedes vom Gesetzgeber gesetzte Recht auf seinen sittlichen Gehalt
nachgeprüft werden müsse. Daran gemessen sei der Satz "Recht ist, was dem
Volke nützt" zu verwerfen. Nicht weil es nützlich sei, sei es sittlich
gut, sondern weil es dem Sittengesetz entspreche. Von dieser Grundregel
lös gelöst müsse der Grundsatz, Recht sei das dem Volke Nützliche, den
ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten.
Ausdrücklich an die Jugend wendet
sich der achte Hauptteil. Im Bezug auf die nicht ausdrücklich genannte
Hitlerjugend wird gesagt, es sei selbstverständlicher Rechtsanspruch
der Eltern und Kinder, dass staatliche Pflichtorganisationen für die
Jugend von allen Betätigungen christentums- und kirchenfeindlichen Geistes
gesäubert würden. Nicht nur in der viel gepriesenen heldischen Größe gebe
es Heldentum.
Im neunten Teil spricht der Papst
die Kleriker an, spricht ihnen Mut und Zuversicht zu und fordert sie auf,
im Dienst an der Wahrheit auszuharren. Denjenigen, die wegen ihrer
Ausübung der Hirtenpflicht Leid und Verfolgung bis in die Kerkerzelle und
das Konzentrationslager hinein tragen mussten und müssen, wendet er seinen
Dank und die väterliche Anerkennung zu.
Die Verteilung der Enzyklika konnte
in Deutschland nur unter Geheimhaltung erfolgen. Nachdem die Nuntiatur das
Schreiben an die Bischöfe weiter gegeben hatte, waren diese für die
Verbreitung in ihren Diozösen verantwortlich. In den meisten Bistümern
wurden Abschriften an alle Kleriker gesandt, in den Bistümern München,
Münster und Speyer wurden Sonderdrucke in hohen Auflagen (man schätzt
insgesamt 300.000 Stück) gefertigt. Am 21. März 1937 wurde die Enzyklika
in allen katholischen Gemeinden verlesen.
Quellen
für Texte und Bilder u.a.: www.wikipedia.de |