Die Verfolgung |
Die konstantinische Wende |
Das "Mailänder Toleranzedikt" des Konstantinus und Licinius (313 n.Chr.)"Nachde
Wir wollen deshalb sowohl den Christen als auch überhaupt allen Menschen
freie Vollmacht gewähren, der Religion [religio] anzuhängen, die ein jeder
für sich wählt, damit die Gottheit auf ihrem himmlischen Throne - was
immer ihr Wesen sein mag - uns und allen unseren Untertanen friedlich und
gnädig gesinnt sein kann. In heilsamer und sicher richtiger Erwägung aller
Umstände glaubten wir deshalb folgenden Beschluss fassen zu müssen: Keinem
Menschen soll die Möglichkeit verweigert werden, sein Herz entweder dem
Kult (observatio) der Christen zu weihen oder aber der Religion (religio),
die er selbst für die angemessenste hält. So kann uns die höchste
Gottheit, nach deren Verehrung (religio) wir mit freiem Herzen streben, in
allen Dingen wie bisher gnädig und gewogen bleiben...
Bezüglich der Christen erlassen wir folgende Bestimmung: Wer die Stätten, an denen sie zu früheren Zeiten zusammenzukommen pflegten..., in der Zwischenzeit entweder aus dem Staatsbesitz oder von einem anderen käuflich erworben hat, der muss sie den Christen unentgeltlich und ohne Rückforderung des Kaufpreises unverzüglich und ohne jede Einschränkung zurückgeben. Auch diejenigen, die durch ein Geschenk in den Besitz solcher Stätten gelangt sind, müssen sie so schnell wie möglich zurückerstatten. Wenn aber diejenigen, die die Stätten gekauft oder als Geschenk erhalten haben, von unserem Wohlwollen einen Ausgleich erwarten, so mögen sie sich an den zuständigen Statthalter wenden, damit auch sie die Fürsorge unserer Milde erfahren." Quelle: corpus scriptorum ecclesiasticorum Latinorum 27/2, S. 228-232; übersetzt von Heiko Jürgens |
Last modified Mai 01, 2007 by Thomas Bremer