Die Verfolgung
der ersten Christen

Die konstantinische Wende

 

 

 

 

Das "Mailänder Toleranzedikt" des Konstantinus und Licinius (313 n.Chr.)

"NachdeKaiser Konstantin I. (der Große)m wir beiden, Kaiser Konstantin und Kaiser Licinius, durch glückliche Fügung in Mailand zusammengekommen sind und uns mit allem befasst haben, was zur öffentlichen Wohlfahrt und Sicherheit gehört, halten wir es für notwendig, unter den Dingen, deren Nutzen für die Allgemeinheit wir erkannt haben, vor allem die Verehrung [reverentia] der Gottheit zu regeln.

Wir wollen deshalb sowohl den Christen als auch überhaupt allen Menschen freie Vollmacht gewähren, der Religion [religio] anzuhängen, die ein jeder für sich wählt, damit die Gottheit auf ihrem himmlischen Throne - was immer ihr Wesen sein mag - uns und allen unseren Untertanen friedlich und gnädig gesinnt sein kann. In heilsamer und sicher richtiger Erwägung aller Umstände glaubten wir deshalb folgenden Beschluss fassen zu müssen: Keinem Menschen soll die Möglichkeit verweigert werden, sein Herz entweder dem Kult (observatio) der Christen zu weihen oder aber der Religion (religio), die er selbst für die angemessenste hält. So kann uns die höchste Gottheit, nach deren Verehrung (religio) wir mit freiem Herzen streben, in allen Dingen wie bisher gnädig und gewogen bleiben... Konstantins Triumphbogen unweit des Kolosseums erinnert an seinen Sieg über Maxentius und die Inschrift hält die Stiftung durch Senat und Volk von Rom im Jahr 315 fest. Doch hat man längst erkannt, daß viele Schmuckreliefs aus einer älteren Periode stammen müssen und neuere Forschungen legen nahe, daß der Bogen selbst nicht für Konstantin, sondern schon für Hadrian erbaut wurde. Konstantin ließ nur die oberste Etage einschließlich der Inschrift austauschen und fügte in halber Höhe seine eigenen Reliefs hinzu.

Bezüglich der Christen erlassen wir folgende Bestimmung: Wer die Stätten, an denen sie zu früheren Zeiten zusammenzukommen pflegten..., in der Zwischenzeit entweder aus dem Staatsbesitz oder von einem anderen käuflich erworben hat, der muss sie den Christen unentgeltlich und ohne Rückforderung des Kaufpreises unverzüglich und ohne jede Einschränkung zurückgeben. Auch diejenigen, die durch ein Geschenk in den Besitz solcher Stätten gelangt sind, müssen sie so schnell wie möglich zurückerstatten. Wenn aber diejenigen, die die Stätten gekauft oder als Geschenk erhalten haben, von unserem Wohlwollen einen Ausgleich erwarten, so mögen sie sich an den zuständigen Statthalter wenden, damit auch sie die Fürsorge unserer Milde erfahren."

Quelle: corpus scriptorum ecclesiasticorum Latinorum 27/2, S. 228-232; übersetzt von Heiko Jürgens

Last modified Mai 01, 2007 by Thomas Bremer